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Asbestsanierung, wie wird es gemacht?

Eine Asbestsanierung erfordert umfangreiche Massnahmen und die verantwortlichen Firmen müssen einige Vorkehrungen treffen, damit das Asbest-Material wirklich sicher entfernt und entsorgt werden kann. Asbest ist eine Gefahr für den Menschen und seine Umwelt und muss unbedingt saniert werden. In den meisten Gebäuden und Anlagen, welche vor 1990 gebaut wurden, muss man mit schädlichen Baustoffen rechnen. So sind Schadstoffe wie Asbest, PCB und PAK in über 3.500 Produkten enthalten. Damit sind Eigentümer verpflichtet, die vorhandenen Schadstoffe zu entfernen und sicher entsorgen zu lassen. Es besteht seit dem Jahre 2009 eine Ermittlungspflicht. So wird vor Beginn von Bauarbeiten abgeklärt, ob auch tatsächlich asbesthaltige Materialien beim Bau verwendet wurden. Damit ist sichergestellt, dass es zu keinen überhöhten Kosten kommt.

Asbest in schwachgebundener Form

Asbest kann in schwachgebundener Form sein und kommt dann unter anderem vor als Spritzasbest, bei Asbestdämmungen, in Asbestschnüren, bei Asbestdichtungen, mit Asbestkleber (Bitumenkleber), in Brandschutzplatten, bei Asbestpappe, mit Asbestgewebe, bei Bodenbelägen, in Flexplatten, bei Spachtelmasse, im Wandputz, in Fliesenkleber, bei CV-Belägen (Cushion-Vinyl), bei Brandschutzklappen und in älteren Elektrospeicherheizgeräten. Ist Asbest vorliegend in schwachgebundener Form, dann muss wegen des hohen Faserfreisetzungspotentiales bei dem Umgang mit den entsprechenden Baustoffen auf ganz besonders hohe Schutzvorkehrungen geachtet werden. Dieses Material wird schliesslich in aufwändig abgeschotteten „Schwarzbereichen“, die über bestimmte Schleusensysteme zugänglich sind und dann mit Hilfe von einem Unterdruck betrieben werden, ganz demontiert, völlig verfestigt, verpackt, ausgeschleust und entsorgt werden. Sämtliche Arbeitsbereiche können nach der Demontage mit Hilfe von H-Saugern und mit Feuchtwischern komplett gereinigt werden. Es wird eine sogenannte Restfaserbindung vorgenommen und dann kann eine Raumluftmessung vorgenommen werden und schliesslich dürfen die Abschottungsmassnahmen wiederum aufgehoben werden. 

Asbest in festgebundener Form

Ist Asbest in einer festgebundenen Form vorhanden, dann muss insbesondere auf ein zerstörungsfreies Ausbauen geachtet werden. So kann solcher Asbest in Asbestzementwandverkleidungen vorkommen, wie auch in Asbestzement-Leichtbauwänden, in Asbestzementfensterbänken und in AZ-WC-Trennwänden. Es dürfen keinerlei Schneid- oder Sägemaschinen verwendet werden. Solch ein Material muss unbedingt ganz vorsichtig an den jeweiligen Verbindungsstellen gelöst werden und dann in Gewebesäcke verpackt werden. Nach einer Demontage müssen unbedingt sämtliche Unterkonstruktionen und der komplette Arbeitsplatz mit einem entsprechenden H-Sauger gereinigt werden. Die Freigabe erfolgt schliesslich durch eine visuelle Abnahme von einem Sachverständigen.

Ablauf einer Schadstoffsanierung

Eine Schadstoffsanierung erfolgt in festgelegten Schritten:

  1. Materialanalyse: mit Materialproben wird das jeweilige Gebäude auf Schadstoffe hin untersucht. In einem entsprechend akkreditierten Labor können dann Proben richtig analysiert werden und es wird ein Bericht erstellt. Mit diesem Bericht kann der Projektleiter die ganzen Risiken und den vollständigen Sanierungsbedarf ermitteln.
  2. Sanierungskonzept: nach einer Kostenkalkulation und einer Auftragserteilung wird ein detailliertes Konzept zu einer Schadstoffsanierung erstellt.
  3. SUVA-Meldung: falls die zu sanierende Fläche tatsächlich grösser als 5 Quadratmeter ist, dann muss die Sanierung bei der SUVA gemeldet werden. Sobald dies korrekt angemeldet ist, dann können die Vorbereitungen abgeschlossen werden und eine Schadstoffsanierung kann dann umgesetzt werden.
  4. Unterdruck / Abschottung: die von den Schadstoffen betroffenen Zonen werden hermetisch abgegrenzt und es gibt Material- wie auch Personalschleusen. Diese gesamte Zone befindet sich in einem Unterdruck. Damit kann schliesslich fachgerecht das Material abgetragen werden und gewährleistet wird die Sicherheit aller Menschen und der Umwelt.
  5. Sanierung: mit strengen Sicherheitsmassnahmen und mit entsprechend vorschriftsmässiger Schutzkleidung führen die Mitarbeiter alle Schadstoffsanierungen durch. Fachgerecht wird saniert und schliesslich das Material korrekt und sicher entsorgt.
  6. Reinigung und Messung:  nach einer mehrfachen Trocken-/Nassreinigung wird die Freimessung von einem unabhängigen Messinstitut vorgenommen. Die erfolgreiche Sanierung wird Behörden und SUVA gemeldet und das Objekt wird schadstofffrei übergeben.

Zusätzliche Informationen:

Eine Asbestsanierung erfordert umfangreiche Massnahmen und die verantwortlichen Firmen müssen einige Vorkehrungen treffen, damit das Asbest-Material wirklich sicher entfernt und entsorgt... mehr erfahren »
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Asbestsanierung, wie wird es gemacht?

Eine Asbestsanierung erfordert umfangreiche Massnahmen und die verantwortlichen Firmen müssen einige Vorkehrungen treffen, damit das Asbest-Material wirklich sicher entfernt und entsorgt werden kann. Asbest ist eine Gefahr für den Menschen und seine Umwelt und muss unbedingt saniert werden. In den meisten Gebäuden und Anlagen, welche vor 1990 gebaut wurden, muss man mit schädlichen Baustoffen rechnen. So sind Schadstoffe wie Asbest, PCB und PAK in über 3.500 Produkten enthalten. Damit sind Eigentümer verpflichtet, die vorhandenen Schadstoffe zu entfernen und sicher entsorgen zu lassen. Es besteht seit dem Jahre 2009 eine Ermittlungspflicht. So wird vor Beginn von Bauarbeiten abgeklärt, ob auch tatsächlich asbesthaltige Materialien beim Bau verwendet wurden. Damit ist sichergestellt, dass es zu keinen überhöhten Kosten kommt.

Asbest in schwachgebundener Form

Asbest kann in schwachgebundener Form sein und kommt dann unter anderem vor als Spritzasbest, bei Asbestdämmungen, in Asbestschnüren, bei Asbestdichtungen, mit Asbestkleber (Bitumenkleber), in Brandschutzplatten, bei Asbestpappe, mit Asbestgewebe, bei Bodenbelägen, in Flexplatten, bei Spachtelmasse, im Wandputz, in Fliesenkleber, bei CV-Belägen (Cushion-Vinyl), bei Brandschutzklappen und in älteren Elektrospeicherheizgeräten. Ist Asbest vorliegend in schwachgebundener Form, dann muss wegen des hohen Faserfreisetzungspotentiales bei dem Umgang mit den entsprechenden Baustoffen auf ganz besonders hohe Schutzvorkehrungen geachtet werden. Dieses Material wird schliesslich in aufwändig abgeschotteten „Schwarzbereichen“, die über bestimmte Schleusensysteme zugänglich sind und dann mit Hilfe von einem Unterdruck betrieben werden, ganz demontiert, völlig verfestigt, verpackt, ausgeschleust und entsorgt werden. Sämtliche Arbeitsbereiche können nach der Demontage mit Hilfe von H-Saugern und mit Feuchtwischern komplett gereinigt werden. Es wird eine sogenannte Restfaserbindung vorgenommen und dann kann eine Raumluftmessung vorgenommen werden und schliesslich dürfen die Abschottungsmassnahmen wiederum aufgehoben werden. 

Asbest in festgebundener Form

Ist Asbest in einer festgebundenen Form vorhanden, dann muss insbesondere auf ein zerstörungsfreies Ausbauen geachtet werden. So kann solcher Asbest in Asbestzementwandverkleidungen vorkommen, wie auch in Asbestzement-Leichtbauwänden, in Asbestzementfensterbänken und in AZ-WC-Trennwänden. Es dürfen keinerlei Schneid- oder Sägemaschinen verwendet werden. Solch ein Material muss unbedingt ganz vorsichtig an den jeweiligen Verbindungsstellen gelöst werden und dann in Gewebesäcke verpackt werden. Nach einer Demontage müssen unbedingt sämtliche Unterkonstruktionen und der komplette Arbeitsplatz mit einem entsprechenden H-Sauger gereinigt werden. Die Freigabe erfolgt schliesslich durch eine visuelle Abnahme von einem Sachverständigen.

Ablauf einer Schadstoffsanierung

Eine Schadstoffsanierung erfolgt in festgelegten Schritten:

  1. Materialanalyse: mit Materialproben wird das jeweilige Gebäude auf Schadstoffe hin untersucht. In einem entsprechend akkreditierten Labor können dann Proben richtig analysiert werden und es wird ein Bericht erstellt. Mit diesem Bericht kann der Projektleiter die ganzen Risiken und den vollständigen Sanierungsbedarf ermitteln.
  2. Sanierungskonzept: nach einer Kostenkalkulation und einer Auftragserteilung wird ein detailliertes Konzept zu einer Schadstoffsanierung erstellt.
  3. SUVA-Meldung: falls die zu sanierende Fläche tatsächlich grösser als 5 Quadratmeter ist, dann muss die Sanierung bei der SUVA gemeldet werden. Sobald dies korrekt angemeldet ist, dann können die Vorbereitungen abgeschlossen werden und eine Schadstoffsanierung kann dann umgesetzt werden.
  4. Unterdruck / Abschottung: die von den Schadstoffen betroffenen Zonen werden hermetisch abgegrenzt und es gibt Material- wie auch Personalschleusen. Diese gesamte Zone befindet sich in einem Unterdruck. Damit kann schliesslich fachgerecht das Material abgetragen werden und gewährleistet wird die Sicherheit aller Menschen und der Umwelt.
  5. Sanierung: mit strengen Sicherheitsmassnahmen und mit entsprechend vorschriftsmässiger Schutzkleidung führen die Mitarbeiter alle Schadstoffsanierungen durch. Fachgerecht wird saniert und schliesslich das Material korrekt und sicher entsorgt.
  6. Reinigung und Messung:  nach einer mehrfachen Trocken-/Nassreinigung wird die Freimessung von einem unabhängigen Messinstitut vorgenommen. Die erfolgreiche Sanierung wird Behörden und SUVA gemeldet und das Objekt wird schadstofffrei übergeben.

Zusätzliche Informationen: