Schimmel in der Wohnung: Ursachen erkennen, richtig entfernen und dauerhaft vorbeugen
Schimmel in der Wohnung ist mehr als nur ein ästhetisches Problem – er kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben und zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern führen. Ob schwarze Flecken an der Wand, muffiger Geruch im Badezimmer oder gesundheitliche Beschwerden ohne erkennbare Ursache: Die Anzeichen für Schimmelbefall sind vielfältig.
In der Schweiz sind etwa 20% aller Wohnungen von Schimmel betroffen, besonders in älteren Gebäuden oder nach energetischen Sanierungen ohne ausreichende Lüftungskonzepte. Die Ursachen reichen von falscher Lüftung über Baumängel bis hin zu Wasserschäden. Doch wer ist verantwortlich? Wie lässt sich Schimmel in der Wohnung entfernen? Und welche vorbeugenden Maßnahmen sind wirklich wirksam?
Dieser umfassende Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Thema Schimmel und gibt Ihnen praktische Handlungsempfehlungen – ob als Mieter oder Eigentümer in der Schweiz.
Kapitel 1 - Was ist Schimmel und wie entsteht er?
Definition und Arten von Schimmel
Schimmelpilze sind Mikroorganismen, die zur Gruppe der Pilze gehören. Sie vermehren sich durch Sporen, die ständig in der Luft vorhanden sind. Erst unter bestimmten Bedingungen beginnen diese Sporen zu wachsen und bilden sichtbare Schimmelkolonien.
Die häufigsten Schimmelarten in Schweizer Wohnungen:
Schimmelart | Farbe | Typische Orte | Gesundheitsrisiko |
---|---|---|---|
Aspergillus niger | Schwarz | Wände, Fensterlaibungen | Hoch |
Aspergillus fumigatus | Grünlich-grau | Feuchte Ecken, Keller | Sehr hoch |
Cladosporium | Schwarz/Olivgrün | Textilien, Holz | Mittel |
Alternaria | Dunkelbraun/Schwarz | Badezimmer, Küche | Mittel |
Weisser Schimmel | Weiss | Keller, hinter Möbeln | Mittel |
Die drei Hauptursachen für Schimmelbildung
1. Feuchtigkeit (wichtigster Faktor)
- Relative Luftfeuchtigkeit über 60%
- Wasserschäden (Rohrbrüche, undichte Dächer)
- Aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Erdreich
- Kondenswasser an kalten Oberflächen
- Hohe Luftfeuchtigkeit durch Föhn-Wetterlage oder in Alpentälern
2. Unzureichende Belüftung
- Zu seltenes oder falsches Lüften
- Fehlende oder defekte Lüftungssysteme
- Luftstau hinter Möbeln an Aussenwänden
- Problem nach Sanierung: Neue dichte Fenster ohne angepasstes Lüftungsverhalten
3. Bauliche Mängel
- Wärmebrücken (früher: Kältebrücken)
- Unzureichende Dämmung (besonders bei Altbauten)
- Defekte Abdichtungen
- Risse im Mauerwerk
- Probleme bei historischen Gebäuden mit Denkmalschutz
Kapitel 2 - Schimmel erkennen: Sichtbare und unsichtbare Anzeichen
Sichtbare Symptome von Schimmelbefall
Schimmel in der Wohnung Symptome zeigen sich oft deutlich sichtbar:
- Schwarze, grüne oder weisse Flecken an Wänden und Decken
- Verfärbungen auf Tapeten, Putz oder Fugen
- Abblätternde Farbe oder Tapete besonders in Ecken
- Feuchte Stellen an Wänden, die nicht trocknen
- Schimmel in der Dusche: typischerweise in Silikonfugen
Unsichtbarer Schimmel in der Wohnung Symptome
Oft ist Schimmel nicht sofort sichtbar, besonders wenn er sich hinter Möbeln, unter Bodenbelägen oder in Hohlräumen entwickelt. Unsichtbarer Schimmel in der Wohnung Symptome können sein:
Geruchliche Anzeichen:
- Muffiger, modriger Geruch
- Erdiger Kellergeruch in Wohnräumen
- Anhaltend unangenehmer Geruch trotz Lüften
Gesundheitliche Symptome:
- Allergische Reaktionen (Niesen, tränende Augen)
- Atemwegsbeschwerden (Husten, Atemnot)
- Kopfschmerzen und Müdigkeit
- Hautreizungen und Ausschläge
- Verschlechterung von Asthma-Symptomen
Risikogruppen und gesundheitliche Folgen
Besonders gefährdet sind:
- Kinder und Säuglinge (schwächeres Immunsystem)
- Ältere Menschen
- Personen mit Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD)
- Allergiker
- Immungeschwächte Menschen
Expositionsdauer | Mögliche Symptome | Schweregrad |
---|---|---|
Kurz (Tage-Wochen) | Augenreizung, Niesen | Leicht |
Mittel (Monate) | Chronischer Husten, Kopfschmerzen | Mittel |
Lang (Jahre) | Asthma, chronische Bronchitis | Schwer |
Schweizer Gesundheitsstandards:
Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) sollte bei sichtbarem Schimmelbefall ab 1 m² eine professionelle Sanierung erfolgen. Das BAG empfiehlt bei gesundheitlichen Beschwerden eine ärztliche Abklärung.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Kapitel 3 - Schimmel in der Wohnung entfernen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wann kann ich selbst Hand anlegen?
Selbst entfernen bei:
- Befallener Fläche unter 0,5 m² (nach SIA-Norm 180)
- Oberflächlichem Befall
- Schimmel auf glatten, nicht porösen Oberflächen
- Bekannter und behobener Ursache
Fachmann beauftragen bei:
- Flächen grösser als 0,5 m²
- Schimmel in mehreren Räumen
- Befall in porösen Materialien (Tapete, Gipskarton)
- Unbekannter Ursache
- Gesundheitlichen Beschwerden
Schimmel entfernen: Praktische Anleitung
Benötigte Materialien:
- Schutzausrüstung (Handschuhe, FFP3-Maske, Schutzbrille)
- Schimmelentferner oder 70-80% Alkohol
- Sprühflasche
- Lappen oder Schwamm
- Abfallsäcke
Schritt-für-Schritt:
-
Vorbereitung
- Raum gut lüften (Fenster öffnen)
- Schutzausrüstung anlegen
- Betroffene Gegenstände abdecken
- Tür zu anderen Räumen schliessen
-
Reinigung
- Schimmelentferner oder hochprozentigen Alkohol (mindestens 70%) aufsprühen
- 10-15 Minuten einwirken lassen
- Mit feuchtem Tuch abwischen (nicht trocken – sonst Sporenverteilung!)
- Vorgang bei Bedarf wiederholen
-
Entsorgung
- Verwendete Lappen in Plastiksack verschliessen
- Sofort entsorgen (Kehrichtsack)
- Schutzausrüstung vorsichtig entfernen
-
Nachbehandlung
- Oberfläche vollständig trocknen lassen
- Bei Bedarf Anti-Schimmel-Farbe auftragen
- Ursache beheben (wichtigster Schritt!)
Hausmittel vs. professionelle Schimmelentferner
Tabelle: Methoden im Vergleich
Methode | Wirksamkeit | Kosten (CHF) | Anwendung | Empfehlung |
---|---|---|---|---|
Essig | Gering | 3-5 | Einfach | ❌ Nicht empfohlen |
Alkohol (70-80%) | Gut | 15-25 | Mittel | ✅ Für kleine Flächen |
Wasserstoffperoxid | Gut | 10-20 | Einfach | ✅ Alternative zu Alkohol |
Professioneller Schimmelentferner | Sehr gut | 20-50 | Einfach | ✅✅ Empfohlen |
Fachfirma | Sehr gut | 500-5000+ | - | ✅✅ Bei grossem Befall |
Warum Essig nicht hilft:
Entgegen verbreiteter Meinung ist Essig nicht wirksam gegen Schimmel. Der pH-Wert von Essig kann sogar das Schimmelwachstum auf porösen Untergründen fördern.
Bezugsquellen in der Schweiz:
- Schimmelentferner erhältlich bei: Coop Bau+Hobby, Migros Do it, Jumbo, OBI Schweiz
- Alkohol (Ethanol 70-80%): Apotheken, Drogerien
Kapitel 4 - Schimmel vorbeugen: Die besten Präventionsmassnahmen
Richtig lüften – das A und O der Schimmelprävention
Die optimale Lüftungsstrategie:
Stosslüften (3-4x täglich):
- Fenster vollständig öffnen für 5-10 Minuten
- Im Winter: 5 Minuten ausreichend
- Im Sommer: 10-20 Minuten
- Querlüftung wenn möglich (gegenüberliegende Fenster)
- Heizung währenddessen nicht abdrehen
Nach bestimmten Aktivitäten:
- Nach dem Duschen: Sofort lüften
- Nach dem Kochen: Dunstabzug nutzen + lüften
- Nach dem Wäschetrocknen: Intensiv lüften
- Nach dem Schlafen: Schlafzimmer direkt lüften
Optimale Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit
Empfohlene Werte nach Schweizer Norm SIA 180:
Raum | Temperatur | Luftfeuchtigkeit |
---|---|---|
Wohnzimmer | 20-22°C | 30-50% |
Schlafzimmer | 16-18°C | 30-50% |
Badezimmer | 21-23°C | 50-70% |
Küche | 18-20°C | 50-60% |
Keller | 10-15°C | max. 65% |
Wichtig: Bei uns in der Schweiz gelten gemäss SIA 180 strengere Empfehlungen für die Luftfeuchtigkeit (30-50% statt 40-60%) zur Schimmelvermeidung.
Praktische Tipps:
- Hygrometer verwenden zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit
- Bei Werten über 60%: Sofort lüften
- Alle Räume ausreichend beheizen (nicht unter 16°C)
- Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten
Weitere Vorbeugungsmassnahmen
In der Wohnung:
- Möbel mit 5-10 cm Abstand zur Aussenwand aufstellen
- Luftzirkulation hinter Schränken ermöglichen
- Keine Wäsche in der Wohnung trocknen (oder mit offenen Fenstern)
- Aquarien und Zimmerbrunnen erhöhen Luftfeuchtigkeit – Vorsicht!
Im Badezimmer:
- Nach dem Duschen Wasser von Fliesen abziehen
- Badfliesen regelmässig reinigen
- Silikonfugen kontrollieren und erneuern
- Duschvorhang regelmässig waschen
In der Küche:
- Beim Kochen Deckel verwenden
- Dunstabzug einschalten
- Sofort nach dem Kochen lüften
Bauliche Massnahmen:
- Wärmedämmung prüfen und ggf. verbessern (nach Minergie-Standard)
- Undichte Stellen abdichten
- Wasserrohre isolieren
- Professionelle Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erwägen (gemäss MuKEn)
Schweizer Förderprogramme:
- Das Gebäudeprogramm (von Bund und Kantonen): Unterstützung bei energetischen Sanierungen
- Kantonale Förderbeiträge für Lüftungsanlagen und Dämmung
- → Mehr Infos: www.dasgebaeudeprogramm.ch
Kapitel 5 - Schimmel in verschiedenen Räumen: Besondere Problembereiche
Schimmel im Schlafzimmer
Das Schlafzimmer ist besonders anfällig, da:
- Während des Schlafens pro Person 0,5-1 Liter Feuchtigkeit abgegeben wird
- Oft kühler geheizt wird
- Morgens nicht sofort gelüftet wird
Lösungen:
- Direkt nach dem Aufstehen Stosslüften (5-10 Minuten)
- Temperatur nicht unter 16°C sinken lassen
- Matratzen regelmässig wenden und lüften
- Bettwäsche wöchentlich wechseln
Schimmel in der Dusche und im Badezimmer
Wieso habe ich Schimmel in der Dusche?
Badezimmer sind Feuchtigkeit-Hotspots. Beim Duschen entstehen bis zu 2,5 Liter Wasserdampf, der sich an Wänden, Fugen und Decke niederschlägt. Schimmel in der Dusche entsteht besonders häufig:
- In Silikonfugen zwischen Fliesen
- An der Decke über der Dusche
- In Ecken und Nischen
- Hinter Duschvorhängen
Spezielle Massnahmen:
- Sofort nach dem Duschen lüften (15-20 Minuten)
- Fliesen mit Abzieher trocknen
- Bei fensterlosen Bädern: Lüftung mindestens 20 Minuten laufen lassen
- Silikonfugen alle 2-3 Jahre erneuern
- Anti-Schimmel-Fugenfarbe verwenden
Schimmel im Keller
Keller sind aufgrund der Erdnähe und oft fehlender Heizung besonders gefährdet.
Typische Ursachen:
- Aufsteigende Feuchtigkeit
- Drückendes Grundwasser (besonders in Gebieten nahe Seen und Flüssen)
- Falsche Lüftung im Sommer (warme Luft kondensiert an kalten Wänden)
Richtig lüften im Keller:
- Im Sommer: Nur nachts oder früh morgens lüften
- Im Winter: Tagsüber lüften
- Faustregel: Nur lüften, wenn Aussentemperatur niedriger als Kellertemperatur
Besonderheit:
In Regionen mit hohem Grundwasserspiegel (z.B. Seeufer, Rheinebene) sind professionelle Abdichtungssysteme oft unverzichtbar.
Schimmel hinter Möbeln und in Ecken
Warum gerade dort?
- Verminderte Luftzirkulation
- Kältere Wandbereiche (Wärmebrücken)
- Feuchtigkeit kann nicht entweichen
Gegenmassnahmen:
- Abstand zur Wand einhalten
- Besonders grosse Schränke nicht an Aussenwände stellen
- Gitterroste hinter Möbeln für Luftzirkulation
- Regelmässig hinter Möbel schauen
Kapitel 6 Rechte und Pflichten bei Schimmelbefall nach Schweizer Mietrecht
Schimmel in der Wohnung: Was sind meine Rechte als Mieter?
Schimmel in der Mietwohnung führt oft zu Streitigkeiten. Die Rechtslage nach Schweizer Obligationenrecht (OR) ist komplex, aber grundsätzlich gilt:
Mietminderung möglich (Art. 259d OR):
Bei erheblichem Schimmelbefall liegt ein Mangel vor, der zur Mietzinsreduktion berechtigt. Die Höhe richtet sich nach:
- Ausmass des Befalls
- Anzahl betroffener Räume
- Gesundheitsgefährdung
- Nutzungseinschränkung
Mietzinsminderungsquoten bei Schimmel (Orientierungswerte aus Schweizer Gerichtspraxis):
Schimmelbefall | Mögliche Minderung |
---|---|
Leichter Befall in einem Raum | 5-10% |
Mehrere Räume betroffen | 15-25% |
Schlafzimmer unbenutzbar | 30-50% |
Gesundheitsgefährdung nachgewiesen | Bis 100% |
Pflichten des Mieters nach OR
Sie müssen nachweisen, dass Sie:
- Ausreichend gelüftet haben (3-4x täglich Stosslüften)
- Angemessen geheizt haben (mindestens 16-18°C)
- Den Schimmel unverzüglich gemeldet haben (Art. 257g OR)
- Keine Feuchtigkeit verursacht haben (z.B. durch übermässige Zimmerpflanzen)
Dokumentationspflicht:
- Schimmel fotografieren (mit Datum)
- Lüftungs- und Heizprotokoll führen
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter (per Einschreiben empfohlen)
Pflichten des Vermieters nach OR
Der Vermieter muss:
- Die Wohnung in vertragsgemässem Zustand erhalten (Art. 256 OR)
- Schimmelursachen untersuchen (lassen)
- Bei baulichen Mängeln: Schimmel fachgerecht beseitigen
- Bei Notwendigkeit: Bausubstanz sanieren
Beweislast:
Im Schweizer Mietrecht trägt grundsätzlich der Vermieter die Beweislast, dass der Mangel durch falsches Mieterverhalten entstanden ist.
Was tun bei Schimmelbefall? – Handlungsschritte für Mieter in der Schweiz
-
Dokumentation
- Fotos mit Datum erstellen
- Ausmass und Lage notieren
- Luftfeuchtigkeit messen
-
Vermieter informieren
- Schriftlich per Einschreiben (mit Empfangsbestätigung)
- Frist zur Beseitigung setzen (14-30 Tage angemessen)
- Kopien aller Unterlagen aufbewahren
- Musterbrief verwenden (siehe Download-Bereich)
-
Mietzinsreduktion
- Ab Kenntnis des Mangels möglich
- Vermieter vorab informieren
- Geminderten Betrag unter Vorbehalt zahlen (wichtig!)
- Differenzbetrag auf Sperrkonto hinterlegen
-
Bei Nichtreaktion
- Mieterverband Schweiz oder ASLOCA (Romandie) konsultieren
- Schlichtungsbehörde anrufen (obligatorisch vor Klage)
- Fachgutachten erstellen lassen
- Ggf. Klage beim Mietgericht erwägen
-
Gesundheitsgefahr?
- Bei akuter Gesundheitsgefährdung: Recht auf Hinterlegung des Mietzinses (Art. 259g OR)
- In extremen Fällen: Recht auf ausserordentliche Kündigung (Art. 257f OR)
Wichtige Anlaufstellen in der Schweiz:
- Mieterverband Schweiz: www.mieterverband.ch (Deutschschweiz)
- ASLOCA: www.asloca.ch (Romandie)
- Schlichtungsbehörden: Kantonale Adressen unter www.mietrecht.ch
Versicherung und Kostenübernahme
Gebäudeversicherung (Vermieter):
Zahlt bei Schimmel durch:
- Leitungswasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Elementarschäden (je nach Police)
Nicht versichert:
- Baumängel
- Nutzungsbedingte Schäden
- Schimmel durch falsches Lüften
Hausratversicherung (Mieter):
Übernimmt Schäden am eigenen Eigentum, wenn durch versicherten Schaden verursacht.
Die kantonale Gebäudeversicherung (in den meisten Kantonen obligatorisch) deckt oft Elementarschäden ab. Prüfen Sie Ihre Police!
Kapitel 7 - Professionelle Schimmelbekämpfung und Sanierung
Wann muss der Profi ran?
Fachfirma beauftragen bei:
- Befallsfläche über 0,5 m² (gemäss SIA 180)
- Schimmel in der Wohnung in tragenden Bauteilen
- Befall im Fussboden oder hinter Wänden
- Gesundheitlich vorbelasteten Bewohnern
- Unbekannter Ursache
- Wiederkehrendem Schimmel nach Eigenbehandlung
Ablauf einer professionellen Sanierung
Phase 1: Analyse (1-2 Tage)
- Ursachenermittlung
- Schadenskartierung
- Materialproben
- Luftkeimmessung
- Thermografie (Wärmebildkamera)
Phase 2: Sanierung (je nach Umfang)
- Staubschutzsystem aufbauen
- Befallene Materialien fachgerecht entfernen
- Ursachen beheben (Abdichtung, Dämmung)
- Desinfektion mit Spezialverfahren
- HEPA-Filterung der Raumluft
Phase 3: Wiederherstellung
- Neue Materialien einbauen
- Anti-Schimmel-Beschichtung auftragen
- Abschlusskontrolle mit Luftkeimmessung
Kosten in der Schweiz (Richtwerte):
- Gutachten: CHF 800-2.000
- Kleine Sanierung (< 5 m²): CHF 1.500-4.000
- Mittlere Sanierung: CHF 4.000-15.000
- Umfassende Sanierung: CHF 15.000-80.000
Auswahl der richtigen Fachfirma in der Schweiz
Qualitätskriterien:
- Zertifizierung (z.B. SVGW-anerkannt, SIA-zertifiziert)
- Mitgliedschaft in Fachverbänden (z.B. Gebäudehülle Schweiz)
- Referenzen und Bewertungen
- Detailliertes Angebot mit Ursachenanalyse
- Garantie auf die Sanierung
Warnsignale:
- Pauschale Ferndiagnosen
- Sofortige Sanierung ohne Ursachensuche
- Extrem günstige Angebote
- Keine schriftlichen Unterlagen
Schweizer Fachverbände und Zertifizierungen:
- Gebäudehülle Schweiz: www.gebaeudehuelle-schweiz.ch
- Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW): www.svgw.ch
- SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein): www.sia.ch
FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Schimmel in der Wohnung
Was tun bei Schimmelbefall?
Bei Schimmel in der Wohnung sollten Sie:
- Dokumentieren: Fotos machen, Ausmass notieren
- Ursache ermitteln: Feuchtigkeit messen, Lüftungsverhalten prüfen
- Bei kleinem Befall (< 0,5 m²): Selbst mit Alkohol oder Schimmelentferner behandeln
- Bei grösserem Befall: Fachfirma beauftragen
- Als Mieter: Vermieter schriftlich informieren (per Einschreiben)
- Ursache beheben: Lüftungsverhalten anpassen oder bauliche Mängel beseitigen lassen
Woher kommt Schimmel in der Wohnung?
Die Hauptursachen für Schimmel in der Wohnung sind:
- Zu hohe Luftfeuchtigkeit (über 60%) durch falsches Lüften
- Bauliche Mängel: Wärmebrücken, schlechte Dämmung, undichte Stellen
- Wasserschäden: Rohrbrüche, undichte Dächer, aufsteigende Feuchtigkeit
- Unzureichende Heizung: Kalte Wände fördern Kondensation
- Nutzerverhalten: Wäschetrocknen in der Wohnung, zu viele Pflanzen, zu wenig Lüften
- Schweizer Besonderheit: Nach energetischen Sanierungen mit neuen, dichten Fenstern ohne angepasstes Lüftungskonzept
Oft ist es eine Kombination mehrerer Faktoren.
Wie kann ich Schimmel entfernen?
Für kleine Flächen (unter 0,5 m²):
- Schutzausrüstung anlegen (Maske FFP3, Handschuhe, Schutzbrille)
- 70-80%igen Alkohol oder Schimmelentferner aufsprühen
- 10-15 Minuten einwirken lassen
- Mit feuchtem Tuch abwischen
- Materialien sofort in Plastiksack entsorgen
- Wichtig: Ursache beheben!
Für grössere Flächen: Professionelle Schimmelbekämpfung beauftragen. Die Fachfirma verfügt über spezielle Geräte und Desinfektionsmittel.
Produkte erhältlich bei: Coop Bau+Hobby, Migros Do it, Jumbo, OBI Schweiz, Bauhaus Schweiz
Wieso habe ich Schimmel in der Dusche?
Schimmel in der Dusche entsteht aus folgenden Gründen:
- Hohe Feuchtigkeit: Beim Duschen entstehen bis zu 2,5 Liter Wasserdampf
- Schlechte Belüftung: Besonders in fensterlosen Badezimmern
- Silikonfugen: Bieten idealen Nährboden für Schimmel
- Unzureichendes Trocknen: Restfeuchtigkeit bleibt in Fugen und Ecken
- Kalkablagerungen: Bieten zusätzliche Nahrung für Schimmelpilze
Lösung: Sofort nach dem Duschen lüften, Fliesen abziehen, Fugen regelmässig reinigen und alle 2-3 Jahre erneuern.
Schimmel in der Wohnung: Was sind meine Rechte als Mieter?
Als Mieter haben Sie nach Schweizer Obligationenrecht (OR) bei Schimmelbefall folgende Rechte:
- Mietzinsreduktion ab Kenntnis des Mangels (5-100% je nach Ausmass, Art. 259d OR)
- Recht auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter (Art. 259a OR)
- Bei Gesundheitsgefahr: Hinterlegung des Mietzinses (Art. 259g OR)
- In extremen Fällen: Ausserordentliche Kündigung (Art. 257f OR)
Wichtig:
- Schimmel sofort schriftlich beim Vermieter melden (per Einschreiben)
- Mietzinsreduktion unter Vorbehalt zahlen
- Schlichtungsverfahren ist obligatorisch vor Klage
- Mieterverband konsultieren (www.mieterverband.ch oder www.asloca.ch)
Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichend gelüftet und geheizt haben. Die Beweislast für falsches Nutzerverhalten liegt jedoch beim Vermieter.
Wie vorbeugen?
Die beste Schimmelprävention umfasst:
Richtig lüften:
- 3-4x täglich Stosslüften (5-10 Minuten)
- Nach Duschen, Kochen, Schlafen sofort lüften
- Keine Kipplüftung!
- Querlüftung bevorzugen
- Alle Räume mindestens auf 16-18°C heizen
- Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten
- Auch bei Abwesenheit Grundtemperatur halten
Feuchtigkeit reduzieren:
- Luftfeuchtigkeit unter 60% halten (ideal: 30-50% nach SIA 180)
- Keine Wäsche in der Wohnung trocknen
- Hygrometer verwenden
Bauliche Massnahmen:
- Möbel mit 5-10 cm Abstand zur Aussenwand
- Regelmässige Kontrolle von Fugen und Dichtungen
- Bei Bedarf: Wärmedämmung verbessern (Förderung via Das Gebäudeprogramm)
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erwägen (nach MuKEn-Standard)
Schweizer Förderprogramme nutzen:
- www.dasgebaeudeprogramm.ch für energetische Sanierungen
- Kantonale Förderbeiträge prüfen
Überprüfung und Analyse von Schimmel:
Regelmässig die Wohnung oder das Haus auf Schimmel überprüfen
- Visuelle inspektion
- Selbsttests
- Analyse vom Fachlabor
✔ Analyse der Schimmelpilzgattung
✔ Analyse der Belastung
✔ Oberflächenschimmeltest
✔ 10 unterschiedliche Schimmelarten
✔ Umfassende Infobroschüre
✔ Bis zu 10 Räume testen
✔ Für Fugen und Fliesen
✔ Zur Entfernung von Schimmel
✔ Schimmelalarm Anzeige
✔ Übersichtliche Anzeige